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Wartungsintervall
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RWA müssen regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr, durch den Fachbetrieb gewartet werden. Nur dann ist Ihre Funktionstüchtigkeit im Ernstfall gesichert. Die zuverlässige Wartung durch Techniker der IVA gibt Ihnen die Sicherheit, sich um nichts weiter kümmern zu müssen; und Sie haben die Gewähr, jederzeit auf Stand der aktuell gültigen Vorschriften zu sein. Eine Einhaltung der Intervalle sorgt außerdem für die längere Lebensdauer der Anlage.
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Normen und Gesetze
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Landesbauordnung [BauO NRW] , TprüfVO (Technische Prüfverordnung)
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Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und zu unterhalten, das... insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden... können
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DIN 18 232 Teil 2
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In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, im Regelfall jedoch jährlich, müssen NRA sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsbereitschaft geprüft, gewartet und ggf. instand gesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden.
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Gesetzliche Regelung des Strafgesetzbuches
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Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Vorschriften, Normen usw. kann der Betreiber einer nicht regelmäßig gewarteten Brandschutzanlage u. a. wegen fahrlässiger Körperverletzung, bzw. fahrlässiger Tötung herangezogen werden.
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Verpflichtung des Betreibers
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Der Betreiber einer RWA- Anlage ist verpflichtet, alle notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Gefahren von Personen und Sachen, die sich im Gebäude befinden, abzuwenden.In dem er durch die regelmäßige Wartung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage für deren Funktionsfähigkeit Sorge trägt, verringert er entscheidend die tatsächliche Schadengefahr und zugleich sein Risiko im Schadenfall. Er kann so jederzeit dokumentieren, das er seiner Verpflichtung zur Erhaltung der RWA- Anlagen nachgekommen ist.
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Versicherungsrecht
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VdS- CEA Richtlinie 4020Aufbauend auf den vorstehenden Normen stellt der Verband der Schadenversicherer noch weitergehende Anforderungen, welche in der VdS- CEA Richtlinie 4020 wie folgt ausgeführt sind:„In regelmäßigen Abständen... , mindestens jedoch einmal jährlich, ... müssen RWA – Anlagen ... gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.“
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Betriebswirtschaftliche Aspekte
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Brandschäden sind wohl mit der größte anzunehmende Unfall, den ein Unternehmen oder sonstiges Gebäude erleiden kann.Neben einem Produktions- und oder auch Mietausfall sind enorme Kosten für Aufräumarbeiten, vermehrte Kundenbetreuung, Logistiksteuerung usw. zu veranschlagen.Die Investition in eine Brandschutzanlage ist nur durch einen regelmäßigen Service von qualifiziertem Fachpersonal in Ihrem Wert zu erhalten.Ein Wartungsvertrag hält die laufenden Kosten für die Instandsetzung der Brandschutzsysteme in einem Gebäude für überschaubar. Die Wartungsgebühren sind als Mietumlage zu betrachten.
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Auswahl der Wartungsfirma
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Die Auswahl einer qualifizierten Wartungsfirma ist nicht einfach; hier eine Entscheidungshilfe:
- Ist die Firma in der Nähe des zu wartenden Objektes ?
- Werden die Wartungstechniker regelmäßig geschult?
- Wird die Wartung nach anlagen spezifischen Checklisten durchgeführt?
- Werden Betriebsbücher zur Verfügung gestellt und fachgerecht geführt?
- Hat das Wartungsunternehmen eine ausreichende Haftpflichtversicherung?
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| Der Wartungsvertrag mit der IVA |
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Wartungsvertrag
- Keine Wartung wird vergessen
- Entlastung von eigenem Kontrollaufwand
- Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern, usw.
- Überschaubarkeit derKosten
- Hilfe im Notfall (Störung)
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Der „Wartungsauftrag & Prüfbericht“ wird nach derdurchgeführten Wartung von dem Fachpersonal dem Kunden/ Betreiber übergeben.Der Prüfbericht dient dem Kunden/ Betreiber zum Nachweis der durchgeführten Wartungund der mängelfreien Anlagenfunktion.
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Individuelle Wartungschecklisten sorgen für eine lückenlose Prüfung aller RWA- Komponenten wie im Vertrag benannt. Wir unterscheiden nach:
- Elektrischen RWA
- Pneumatischen RWA
- Hydraulischen RWA
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| Betriebsbücher durch IVA |
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Das Prüfbuch wird nach der ersten Wartung ausgestellt und dem Kunden/B etreiber übergeben.Im Prüfbuch wird die Rauch- und Wärme- Abzugsanlage beschrieben und alle Wartungenund/ oder Änderungen dokumentiert.
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| Neu erstellte Anlagen |
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Nach Montage von IVA- Rauch- und Wärme- Abzugsanlagen wird nach erfolgterAbnahme (gem. VOB) ein Wartungsangebot mit Anlagenspezifischer Beschreibung erstellt. Das Angebot wird dem Kunden/ Betreiber übergeben.Instandhaltung und Werterhalt Ihrer Anlage ist somit gewährleistet.
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| Objektaufnahmen bei bestehenden Anlagen |
Der Kunde/ Betreiber einer Rauch- und Wärme- Abzugsanlage beauftragt die IVA mit der kosten- losen Erstellung eines Wartungsangebotes.Der Kunde/ Betreiber übergibt vorhandene Unterlage über die RWA, z.B.:BetriebsbuchAnlagenbeschreibungGrundrisspläneFotosSkizzen o. ä.
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Unterlagen unvollständig, bzw. nicht ausreichend?Die IVA- Sachbearbeiter sprechen mit dem Kunden/ Betreiber im Regelfall einen Besuchstermin zwecks Wartungsaufnahme ab.
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Die IVA erstellt nach der vorhandenen Dokumentation ein individuell auf die Anlage des Kunden/ Betreiber zugeschnittenes Angebot.Mit Auftrag/Vertrag wird der Termin zur ersten Wartung vereinbart.Die Anlage wird in die jährliche Wartungsüberwachung aufgenommen. Der Kunde/ Betreiber wird über zukünftige Termine frühzeitig informiert.
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