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Service
     
    Wartungsintervall
     
    RWA müssen regelmäßig, mindestens aber einmal im Jahr, durch den Fachbetrieb gewartet werden. Nur dann ist Ihre Funktionstüchtigkeit im Ernstfall gesichert.
    Die zuverlässige Wartung durch Techniker der IVA gibt Ihnen die Sicherheit, sich um nichts weiter kümmern zu müssen; und Sie haben die Gewähr, jederzeit auf Stand der aktuell gültigen Vorschriften zu sein.  Eine Einhaltung der Intervalle sorgt außerdem für die längere Lebensdauer der Anlage.
     
    Normen und Gesetze
    Landesbauordnung [BauO NRW] , TprüfVO (Technische Prüfverordnung)
    Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten und zu unterhalten, das... insbesondere Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden... können
    DIN 18 232 Teil 2
    In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers, im Regelfall jedoch jährlich, müssen NRA sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsbereitschaft geprüft, gewartet und ggf. instand gesetzt werden. Wartungsarbeiten dürfen nur von für die NRA qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden.
    Gesetzliche Regelung des Strafgesetzbuches
    Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Vorschriften, Normen usw. kann der Betreiber einer nicht regelmäßig gewarteten Brandschutzanlage u. a. wegen fahrlässiger Körperverletzung, bzw. fahrlässiger Tötung herangezogen werden.
    Verpflichtung des Betreibers
    Der Betreiber einer RWA- Anlage ist verpflichtet, alle notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Gefahren von Personen und Sachen, die sich im Gebäude befinden, abzuwenden.
    In dem er durch die regelmäßige Wartung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage für deren Funktionsfähigkeit Sorge trägt, verringert er entscheidend die tatsächliche Schadengefahr und zugleich sein Risiko im Schadenfall. Er kann so jederzeit dokumentieren, das er seiner Verpflichtung zur Erhaltung der RWA- Anlagen nachgekommen ist.
    Versicherungsrecht
    VdS- CEA Richtlinie 4020
    Aufbauend auf den vorstehenden Normen stellt der Verband der Schadenversicherer noch weitergehende Anforderungen, welche in der VdS- CEA Richtlinie 4020 wie folgt ausgeführt sind:
    „In regelmäßigen Abständen... , mindestens jedoch einmal jährlich, ... müssen RWA – Anlagen ... gewartet und gegebenenfalls instand gesetzt werden.“
    Betriebswirtschaftliche Aspekte
    Brandschäden sind wohl mit der größte anzunehmende Unfall, den ein Unternehmen oder sonstiges Gebäude erleiden kann.
    Neben einem Produktions- und oder auch Mietausfall sind enorme Kosten für Aufräumarbeiten, vermehrte Kundenbetreuung, Logistiksteuerung usw. zu veranschlagen.
    Die Investition in eine Brandschutzanlage ist nur durch einen regelmäßigen Service von qualifiziertem Fachpersonal in Ihrem Wert zu erhalten.
    Ein Wartungsvertrag hält die laufenden Kosten für die Instandsetzung der Brandschutzsysteme in einem Gebäude für überschaubar. Die Wartungsgebühren sind als Mietumlage zu betrachten.
    Auswahl der Wartungsfirma
    Die Auswahl einer qualifizierten Wartungsfirma ist nicht einfach; hier eine Entscheidungshilfe:
    • Ist die Firma in der Nähe des zu wartenden Objektes ?
    • Werden die Wartungstechniker regelmäßig geschult?
    • Wird die Wartung nach anlagen spezifischen Checklisten durchgeführt?
    • Werden Betriebsbücher zur Verfügung gestellt und fachgerecht geführt?
    • Hat das Wartungsunternehmen eine ausreichende Haftpflichtversicherung?
Der Wartungsvertrag mit der IVA
Wartung AB
     
     
    Wartungsvertrag
    • Keine Wartung wird vergessen
    • Entlastung von eigenem Kontrollaufwand
    • Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern, usw.
    • Überschaubarkeit derKosten
    • Hilfe im Notfall (Störung)
Wartung Check1
     
     
    Der „Wartungsauftrag & Prüfbericht“ wird nach der
    durchgeführten Wartung von dem Fachpersonal dem Kunden/ Betreiber übergeben.
    Der Prüfbericht dient dem Kunden/ Betreiber zum Nachweis der durchgeführten Wartung
    und der mängelfreien Anlagenfunktion.
Wartung AT
     
     
    Individuelle Wartungschecklisten sorgen für eine lückenlose Prüfung aller RWA- Komponenten wie im Vertrag benannt.
     
    Wir unterscheiden nach:
    • Elektrischen RWA
    • Pneumatischen RWA
    • Hydraulischen RWA
Betriebsbücher durch IVA
Wartung PB
     
     
    Das Prüfbuch wird nach der ersten Wartung ausgestellt und dem Kunden/B etreiber übergeben.
    Im Prüfbuch wird die Rauch- und Wärme- Abzugsanlage beschrieben und alle Wartungen
    und/ oder Änderungen dokumentiert.
Wartung PB 1
Neu erstellte Anlagen
Wartung Ang
     
     
    Nach Montage von IVA- Rauch- und Wärme- Abzugsanlagen wird nach erfolgter
    Abnahme (gem. VOB) ein Wartungsangebot mit Anlagenspezifischer Beschreibung erstellt.
    Das Angebot wird dem Kunden/ Betreiber übergeben.
    Instandhaltung und Werterhalt Ihrer Anlage ist somit gewährleistet.
Wartung Ang 1
Objektaufnahmen bei bestehenden Anlagen
     
     
    Der Kunde/ Betreiber einer Rauch- und Wärme- Abzugsanlage beauftragt die IVA mit der kosten- losen Erstellung eines Wartungsangebotes.
    Der Kunde/ Betreiber übergibt vorhandene Unterlage über die RWA, z.B.:
    Betriebsbuch
    Anlagenbeschreibung
    Grundrisspläne
    Fotos
    Skizzen o. ä.

 

Wartung Plan
     
     
    Unterlagen unvollständig, bzw. nicht ausreichend?
    Die IVA- Sachbearbeiter sprechen mit dem Kunden/ Betreiber im Regelfall einen Besuchstermin zwecks Wartungsaufnahme ab.
Wartung Pic
     
     
    Die IVA erstellt nach der vorhandenen Dokumentation ein individuell auf die Anlage des Kunden/ Betreiber zugeschnittenes Angebot.
    Mit Auftrag/Vertrag wird der Termin zur ersten Wartung vereinbart.
    Die Anlage wird in die jährliche Wartungsüberwachung aufgenommen. Der Kunde/ Betreiber wird über zukünftige Termine frühzeitig informiert.
Wartung Aufn
     
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